Die Lebenshilfe Salzburg gGmbH bietet Persönliche Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigungen an.
Wir suchen ab 01.12.2023 für eine in der Stadt-Salzburg lebende Rollstuhlfahrerin, Akademikerin, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind und ihrem Mann lebt
eine Persönliche Assistent:in
im Ausmaß von 10 Stunden pro Woche, unbefristet
Was ist Persönliche Assistenz?
Die Assistenznehmer:innen werden zu Hause bei vielen Erfordernissen des Alltags, wie beispielsweise bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Kommunikation unterstützt. Ebenso kann die Begleitung zu Terminen, das Erledigen von Einkäufen oder Freizeitassistenz Aufgabe von Persönlichen Assistenten sein.
Ziele der Persönlichen Assistenz sind die Stärkung der Selbstbestimmung und unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Beeinträchtigung, nach dem Motto „Ich gestalte mein Leben selbst. Und meine Persönliche Assistenz unterstützt mich dabei.“
Die Assistent:innen sind bei der Lebenshilfe Salzburg angestellt, die Auswahl und die Entscheidung trifft jedoch der Assistenznehmer selbst.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
- Sie unterstützen die Auftraggeberin abwechselnd mit 5 Kolleg:innen von Montag bis Sonntag tagsüber je nach Dienstplan
- Unterstützung bei der Haushaltsführung, beim Kochen, bei der Körperpflege und allen Agenden des Alltags
- Unterstützung bei der Versorgung des Kleinkindes nur unter Anleitung der Mutter
- im gemeinsamen Haushalt leben auch ein Hund und eine Katze, Unterstützung bei der Versorgung des Hundes mit fachlicher Anleitung der Auftraggeberin
Sie bringen mit:
- Bereitschaft zur Hausarbeit, Freude an der Arbeit mit Menschen und Respekt vor deren Privatleben
- Bereitschaft zur Unterstützung bei der Körperpflege
- Bereitschaft zur Versorgung von Kleinkindern unter Anleitung
- Bereitschaft zu Kontakt mit Hunden
- Es ist keine spezifische Berufsausbildung erforderlich, die Bereitschaft an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen wird vorausgesetzt.
- Eine persönliche Eignung – insbesondere im Hinblick auf die Haltung zu den Prinzipien der Selbstbestimmung – ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.
Das nach SWÖ-KV gebührende Mindestgehalt in Verwendungsgruppe 4 auf Basis Vollzeit (37 h/Woche) beträgt Euro 2.140,70 brutto monatlich, plus Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste. Das tatsächliche Entgelt ist abhängig von anrechenbaren Vordienstzeiten.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!
5020 Salzburg