Was macht ein:e Geschäftsführer:in?

Geschäftsführer:innen sind die geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Organe einer Gesellschaft, welche von den Gesellschafter:innen bestellt werden. Ohne eine Geschäftsführung ist eine Gesellschaft handlungsunfähig, wodurch dieser ein breites Spektrum an Pflichten/Aufgaben zufällt. Geschäftsführer:innen sind für alle internen Abläufe und demnach für die Geschäftsleitung verantwortlich.

Was macht ein:e Geschäftsführer:in?

Berufsbild Geschäftsführer:in

Dazu zählen z.B. auch die Einberufung und Leitung von Generalversammlungen mit den Gesellschafter:innen und die Berücksichtigung der dabei getroffenen Beschlüsse im täglichen Geschäft. Darüber hinaus vertreten die Geschäftsführer:innen eine Gesellschaft nach außen und vor Behörden (z.B. vor dem Finanzamt, vor Gericht etc.).

Neben der erwähnten Bestellung erscheinen für Geschäftsführer:innen insbesondere Kompetenzen wie ausgeprägtes Wissen über bzw. Interesse an betriebswirtschaftlichen Themen und Marktentwicklungen (in der jeweiligen Branche), logisch-analytisches und vernetztes Denkvermögen, höchstes Verantwortungsbewusstsein und ein möglichst breites Wissen in rechtlichen Angelegenheiten von großer Bedeutung. Darüber hinaus sollten auch stark ausgeprägte Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten, Verhandlungsgeschick, Fähigkeit zur Ausübung einer leitenden Position und äußerst selbstsicheres Auftreten nicht vernachlässigt werden. Eine spezielle, vorausgesetzte Ausbildung, um all diese Punkte zu erfüllen, gibt es jedoch nicht.


Die Aufgaben von Geschäftsführer:innen

  • Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • Übernahme aller geschäftsleitenden Tätigkeiten
  • Einberufung und Leitung von Generalversammlungen sowie die Protokollierung ebendieser
  • Beschlüsse der Generalversammlung aufnehmen und umsetzen
  • Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrages nachkommen
  • Zahlung der Stammeinlagen einfordern und prüfen
  • Leitung der Buchführung
  • Erstellung, Kontrolle und Zeichnung des Jahresabschlusses (und Übermittlung an Gesellschafter:innen)
  • Auskunftserteilung an Gesellschafter:innen
  • Maßnahmen bzgl. Kapitalerhaltung und -sicherung
  • Rechtliche Maßnahmen (Anmeldungen/Einträge beim Firmenbuch, Vertretung vor Gericht, Anmeldung einer etwaigen Insolvenz, etc.)
  • Uvm.

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Wie oben erwähnt, werden Geschäftsführer:innen von den Gesellschafter:innen bestellt und dabei meist aus den eigenen Reihen der Gesellschafter:innen ausgewählt (= geschäftsführende Gesellschafter:innen), können aber z.B. in Kapitalgesellschaft auch außerhalb dieser Reihen bestellt werden. Eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht – einzige offizielle Voraussetzung ist, dass die bestellte Person(en) voll handlungsfähig ist (sind). Durch die erwähnten Aufgaben und nötigen Kompetenzen erscheint aber eine fundierte kaufmännische Ausbildung (wirtschaftliches Studium, höhere Schulbildung, etc.) und mehrjährige Berufserfahrung (in leitenden Positionen) als adäquat, um die herausfordernde Position bekleiden zu können.

Wie hier ersichtlich wird, ist bereits vor Bestellung in eine solche Position eine meist lange Karriereleiter emporzusteigen – es handelt sich demnach viel mehr um ein Berufsbild, auf welches oft jahrelang hingearbeitet werden muss und äußerst selten um einen Beruf, der direkt nach einer absolvierten Ausbildung begonnen werden kann.

 

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