Was macht ein:e Fahrlehrer:in?

Fahrlehrer:innen übernehmen die theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschüler:innen. Die Schüler:innen bereiten sich dadurch auf die zu absolvierenden Prüfungen vor, durch welche sie die Lenkberechtigung des jeweiligen Fahrzeuges erhalten.

Was macht ein:e Fahrlehrer:in?

Berufsbild Fahrlehrer:in

Dabei lehren Fahrlehrer:innen, wie das jeweilige Fahrzeug gefahrenlos zu lenken ist und welche rechtliche Grundlagen bzw. Verkehrsregeln dabei beachtet werden müssen. Zudem vermitteln sie auch technisches Grundlagenwissen, welches zur Lenkung des jeweiligen Fahrzeuges notwendig ist.

Um als Fahrlehrer:in tätig werden zu können, ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung zu absolvieren, welche wiederum an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Die Ausbildung darf nur durch ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen. Darüber hinaus sollten die Berufsanwärter:innen insbesondere technisches Interesse, Kommunikationsfähigkeit und didaktisches Verständnis, schnelle Reaktions- und hohe Konzentrationsfähigkeit, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Interesse an dem/den jeweiligen Fahrzeug/en mitbringen.


Die Aufgaben von Fahrlehrer:innen

  • Theoretische Schulung planen und leiten
  • Praktischen Fahrunterricht geben
  • Fahrschüler:innen betreuen/anfallende Fragen beantworten
  • Teils administrative Tätigkeiten

Die Ausbildung, Berufsaussichten und Karrierechancen

Um als Fahrlehrer:in tätig werden zu können, ist – wie oben bereits erwähnt – die Absolvierung einer gesetzlich geregelten Ausbildung vorgesehen. Damit Berufsanwärter:innen an der Ausbildung und der abschließenden Lehrbefähigungsprüfung teilnehmen können, müssen sie folgende Punkte erfüllen:

  • Lenkberechtigung seit min. 3 Jahren
  • Lenkpraxis von min. 3 Jahren
  • Keine schwereren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
  • Vertrauenswürdigkeit

Die Prüfung gliedert sich in einen mündlichen und schriftlichen Theorieteil sowie einen Praxisteil und kann (wie die Ausbildung selbst) nur an ermächtigten Ausbildungsstätten (z.B. am bfi) absolviert werden.

 

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