Kategorie: Arbeitswelt | Lesedauer: 01 min | aktualisiert am 19. Jänner 2026
Zielgruppe: Arbeitnehmer:innen & Bewerber:inen
Weitere Blogs aus der Arbeitswelt auf salzburgerjobs.at ›
Berufsbild Assistenz der Geschäftsführung
Um im Bereich der Assistenz tätig werden zu können, stehen unterschiedliche Ausbildungswege als Grundlage zur Verfügung – von der Lehre über berufsbildende mittlere/höhere Schulen bis hin zum Studienabschluss. Jedenfalls sollten die künftigen Assistent:innen der Geschäftsführung eine äußerst strukturierte Arbeitsweise, Stressresistenz, hohe Kommunikationsfähigkeit, Zahlenaffinität und betriebswirtschaftliches Grundwissen mitbringen.
Die Aufgaben der Assistenz der Geschäftsführung
- Unterstützung in jeglichen organisatorischen und administrativen Angelegenheiten
- Erstellung von Geschäftsberichten und Statistiken
- Terminkoordination
- Reiseplanung
- Vor-/Nachbereitung von Meetings
- (teilweise) Büroorganisation
- Interne und externe Kommunikation
Die Ausbildung und Karrierechancen
Wie erwähnt, stehen mehrere Ausbildungswege als Grundlage für die Berufsausübung zur Verfügung. Angefangen von einer Lehrausbildung im bürokaufmännischen Bereich, über die Absolvierung einer mittleren/höheren berufsbildenden Schule bis hin zum Studienabschluss in einem relevanten Fach. Dabei können die geforderten Qualifikationen je nach Stellenangebot bzw. Branche variieren und demnach unterschiedliche Ausbildungen gefordert werden – eine (gesetzlich) vorgeschriebene Ausbildung gibt es hier nicht.
Um als Assistent:in der Geschäftsführung Karriere machen zu können, ist insbesondere betriebswirtschaftliches Grundwissen erforderlich. Darüber hinaus bieten viele Aus-/Weiterbildungsangebote die Möglichkeit, spezifische (teils auch auf die jeweilige Branche zugeschnittene) Qualifikationen zu erlernen, wodurch eine Abhebung von der Konkurrenz ermöglich wird.
Das Gehalt der Assistenz der Geschäftsführung
Assistent:innen der Geschäftsführung verdienen in Österreich durchschnittlich einen Bruttoeinstiegsgehalt von ca. € 1.600,- bis € 2.800,- pro Monat. Der Betrag richtet sich nach der jeweiligen höchsten abgeschlossenen Ausbildung. Natürlich liegt die Möglichkeit bei dem*der Arbeitgeber:in, ob eine Überzahlung je nach Berufserfahrung und Qualifikation möglich ist.