Zivildiener
ab 01.11.2025
DU BIST. WIR SIND. GEMEINSAM BEWEGEN. – das bedeutet für uns: Selbstbestimmtheit, Reflexion und ein respektvoller Umgang mit sich selbst und seinen Mitmenschen. Wir möchten gleichermaßen einen Raum für unsere Klient*innen und Mitarbeiter*innen schaffen, wo jeder individuell seinen Platz findet. Wir suchen daher Kolleg*innen, die unsere Ziele vorantreiben, unsere Werte leben und Herausforderungen annehmen.
DU BIST.
Eine bereichernde Persönlichkeit, die
- teamfähig und spontan ist.
- mit Zuverlässigkeit, Engagement und Freundlichkeit punktet.
- Freude an der Arbeit mit Menschen mit Behinderung mitbringt.
- über Körperliche und psychische Belastbarkeit verfügt.
WIR SIND.
Ein sicherer Arbeitgeber,
- der ein vertrauensvolles, wertschätzendes und offenes Betriebsklima pflegt.
- der deine Zeit schätzt. Wir arbeiten nur maximal 37 Stunden pro Woche.
- bei dem eine 5-Tage-Woche herrscht (kein Wochenend-, Nacht- oder Feiertagsdienst).
- der mittels interner Mitarbeiter- App auf eine transparente Kommunikation Wert legt.
- der Gesundheitsprävention durch Arbeitsmedizin & Arbeitspsycholog*in anbietet.
- der in allen Lebenslagen hinter dir steht.
GEMEINSAM BEWEGEN.
Diese spannenden Aufgaben warten auf dich
- Administrative Tätigkeiten
- Unterstützung diverser Arbeiten quer durch unsere Abteilungen
- bei Bedarf: Außendienste und direkte Arbeit mit Kindern & Jugendlichen an Schulen
- verschiedene Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
Quick Facts:
Einsatzbereich: Verwaltung, Pflegerische Assistenz an Pflichtschulen
Einsatzort: Stadt Salzburg
Wochenstunden: Vollzeit
Entlohnung: Grundvergütung zzgl. Verpflegungsgeld
Wir weisen darauf hin, dass für Bewerbungsgespräche keine Kosten von der Volkshilfe Salzburg übernommen werden (keine Zeitabgeltung und keine Refundierung von allfälligen Fahrtkosten etc.).
Aufgrund des Datenschutzgesetzes ersuchen wir Sie, uns bereits im Bewerbungsschreiben mitzuteilen, ob Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens weiter bei uns aufliegen sollen oder ob diese zu vernichten sind.