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Radiologietechnologe (m/w/d)


Die Gesundheit Innergebirg mit ihren Tochtergesellschaften ist DER regionale Gesundheitsversorger inmitten der Nationalparkregion Hohe Tauern. 1573 erstmals erwähnt setzen wir uns seit 450 Jahren jeden Tag für unsere PatientInnen im Pinzgau ein

In den Tauernkliniken arbeiten wir auf hohem medizinischen Niveau. Dabei greift eine Vielzahl an Kompetenzen ineinander – Medizin, Pflege, Therapie, Verwaltung. Gemeinsam begleiten wir pro Jahr über 23.000 Menschen während ihres stationären Aufenthalts in Zell am See und Mittersill. Die beiden Standorte umfassen insgesamt acht erstklassige medizinische Abteilungen - Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin, Orthopädie und Traumatologie, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Augenheilkunde, Radiologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde als Fachschwerpunkt. Darüber hinaus ist die Tauernkliniken GmbH für fast alle österreichischen medizinischen Universitäten als Lehrkrankenhaus tätig.

>> Standort Zell am See
>> Vollzeit
>> ab sofort

WAS SIE ERWARTET:

  • Eigenständige Durchführung konventioneller Röntgen, Durchleuchtungen und ggf. Mammografien
  • Selbständige Durchführung von CT/MR-Untersuchungen sowie Bild-Rekonstruktionen
  • Anwendung und Einhaltung hygienischer und sicherheitstechnischer Maßnahmen
  • Betreuung der Patient/innen vor, während und nach der Untersuchung

WAS SIE MITBRINGEN:

  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Radiologietechnologen /in
  • Berufserfahrung von Vorteil, aber nicht zwingend nötig
  • Hohe Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
  • Kommunikationsvermögen und Flexibilität
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz

WAS WIR BIETEN:

  • Ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem freundlichen,offenen und kollegialen Team
  • Modernste Ausstattung in einer volldigitalen Abteilung
  • Krisensicherer Arbeitsplatz in einer Region mit hohem Freizeitwert

Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema I, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten. Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.

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