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Abteilungshilfe (m/w/d)


Das Tauernklinikum ist DER regionale Gesundheitsversorger inmitten der Nationalparkregion Hohe Tauern. 1573 erstmals erwähnt, setzen wir uns seit 450 Jahren jeden Tag für unsere Patient:innen im Pinzgau ein.

In den Tauernkliniken arbeiten wir auf hohem medizinischen Niveau. Dabei greift eine Vielzahl an Kompetenzen ineinander – Medizin, Pflege, Therapie, Verwaltung. Gemeinsam begleiten wir pro Jahr über 23.000 Menschen während ihres stationären Aufenthalts in Zell am See und Mittersill. Die beiden Standorte umfassen insgesamt acht erstklassige medizinische Abteilungen - Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin, Orthopädie und Traumatologie, Allgemeinchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Augenheilkunde, Radiologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde als Fachschwerpunkt. Darüber hinaus ist die Tauernkliniken GmbH für fast alle österreichischen medizinischen Universitäten als Lehrkrankenhaus tätig.

>> Standort Zell am See
>> Vollzeit/Teilzeit
>> ab sofort

WAS SIE ERWARTET:

  • Unterstützung des Pflegepersonals bei der Betreuung unserer Patienten:innen
  • Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in den Patientenzimmern und auf den Stationen gemäß den geltenden Hygienevorschriften
  • Mitwirkung bei der Speisenbestellung und -ausgabe
  • Hilfe bei der Verwaltung von medizinischen Materialien und Versorgungsprodukten
  • Unterstützung des Pflegepersonals bei diversen alltäglichen Aufgaben

WAS SIE MITBRINGEN:

  • Abgeschlossene Schulbildung
  • Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2
  • Freundlichkeit, Freude an der Arbeit mit Menschen
  • Teamgeist, Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft

WAS WIR BIETEN:

  • Ein offenes, freundliches und kollegiales Team
  • Eine umfangreiche und strukturierte Einarbeitung
  • Zeitgemäße technische Ausstattung und Infrastruktur
  • Eine krisensicheren Arbeitsplatz

Die Entlohnung erfolgt analog dem Salzburger Gemeindevertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema HD, die Einstufung erfolgt nach den anrechenbaren Vordienstzeiten.Die Angabe eines Mindestgehaltes für diese Stellenangebote ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe für Gemeindevertragsbedienstete in analoger Anwendung nicht zutreffen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Vorstellung Kosten, die aufgrund des Bewerbungsverfahrens anfallen (Reise-, Nächtigungskosten, etc.), nicht übernommen werden können.

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