Mitarbeiter:in Allgemeinen Verwaltung, 20-30h (w/m/d)
30 Stunden pro Woche • Frühester Beginn ab 2026-09-01 • Bewerbungsfrist bis 2026-06-30 Ihr Verdienst: ab 3.040 EUR pro Monat. Der angeführte Bruttobetrag gilt für eine Vollzeitbeschäftigung.
Die Abteilung Allgemeine Verwaltung (Rechtsabteilung) der Stadtgemeinde Hallein bietet ein spannendes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld im Herzen der kommunalen Verwaltung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine engagierte Persönlichkeit im Ausmaß von 20 bis 30 Wochenstunden, die mit Fachkompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Organisationsgeschick zur rechtssicheren und serviceorientierten Umsetzung kommunaler Aufgaben beiträgt. In einem dynamischen Umfeld unterstützen Sie dabei, das besondere Verwaltungsrecht praxisnah umzusetzen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Verlässlichkeit des Verwaltungshandelns.
Das sind Ihre Aufgaben:
- Bearbeitung und Betreuung von Angelegenheiten im Veranstaltungsrecht
- Bearbeitung von Verfahren nach dem Leichen- und Bestattungsgesetz
- Abwicklung von Abmahnungen und Besitzstörungen
- Betreuung und organisatorische Unterstützung der Jagdkommission
- Betreuung und Koordination der Wasserverbände
- Bearbeitung von Pauschalierungen im Bereich der Parkgebühren
- Erstellung und Bearbeitung von Verkehrszeichenplänen
- Einschulungen und organisatorische Betreuung im Bereich E-Carsharing
- Stellvertretung des Sachbearbeiters im Vollzug der Straßenverkehrsordnung
- Erstellung, Prüfung und Verwaltung von Plänen und Vertragsunterlagen
- Allgemeine administrative und organisatorische Tätigkeiten innerhalb der Rechtsabteilung
Das wünschen wir uns für unser Team:
Fachliche Anforderungen:
Persönliche Anforderungen:
- Strukturierte, gewissenhafte und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Hohes Maß an Entscheidungsfreude, Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsfähigkeit
- Freundliches, serviceorientiertes und professionelles Auftreten
- Ausgeprägte Kommunikationsstärke sowie Freude an der Zusammenarbeit im Team
- Belastbarkeit, Resilienz und souveräner Umgang mit herausfordernden Situationen
- Hohe Konfliktlösungskompetenz sowie organisatorisches Geschick
Darauf können Sie sich freuen:
- Kultur der Wertschätzung & Teamspirit: Ein Arbeitsumfeld, das auf Respekt, Zusammenarbeit und offene Kommunikation setzt.
- Vielseitige Aufgaben mit Sinn & Zukunftssicherheit: Spannende Tätigkeiten in einem stabilen, krisensicheren Umfeld.
- Mehr Urlaub für mehr Erholung: Umfassende Sonderurlaubsrichtlinie (zB freie Tage am 24.12. und am 31.12.) sowie eine zusätzliche sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
- Attraktive Benefits für Ihren Alltag: zahlreiche Teamevents und Ermäßigungen in lokalen Geschäften.
- Lernen & Weiterentwickeln: Fort- und Weiterbildungsangebote für deine persönliche und berufliche Entwicklung.
- Mobilität fördern: Fahrtkostenzuschuss für einen entspannten Arbeitsweg.
- Gesundheit im Fokus: Vielzahl an betrieblichen Angeboten zur Gesundheitsförderung
Ihr Verdienst:
Die Grundlage für die Entlohnung ist das Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001. Einstufung: Entlohnungsschema VD, Entlohnungsgruppe b, mind. EUR 3039,66 brutto (Vollzeit), zuzüglich anrechenbarer Vordienstzeiten. Die genaue Einstufung erfolgt nach Erfassung der nachgewiesenen Vordienstzeiten.
Mehr Infos zu Auswahlverfahren:
Je nach Position umfassen unsere Auswahlverfahren verschiedene Schritte - von Kennenlerngesprächen bis hin zu Schnupper- oder Probearbeitstagen. Uns ist es ein besonderes Anliegen allen Bewerber:innen einen transparenten Überblick über den Aufbau des jeweiligen Auswahlverfahrens zu geben. Die endgültige Entscheidung trifft der Bürgermeister in Abstimmung mit den zuständigen Gremien - selbstverständlich unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.
Abteilungsleiter:
Mag. Oliver Längauer
o.laengauer@hallein.gv.at
+43 6245 8988 169
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Anastasia Mitrovic
Personalrecruiting
Kontakt
Stadtgemeinde Hallein
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
+43 6245 8988 221
karriere@hallein.gv.at
Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten oder sonstige Spesen können nicht ersetzt werden.