Schwangerschaft im Arbeitsrecht

Sobald der Arzt die Schwangerschaft feststellt, ändert sich für die werdende Mutter vieles in ihrem Leben. Welche Auswirkungen wird es auf den Arbeitsplatz geben? Es gelten umfangreiche Regelungen zum Schutz von Frauen während der Schwangerschaft, wobei die Gesundheit der Arbeitnehmerin sowie die des Ungeborenen im Vordergrund stehen. Daneben gibt es noch detaillierte Bestimmungen, welche den Verlust der Arbeitsstelle weitestgehend hintanhalten sollen.

Schwangerschaft im Arbeitsrecht

Wann ist die Schwangerschaft beim Vorgesetzten zu melden?

Am besten gleich nach Kenntnis mittels ärztlicher Bestätigung, die den voraussichtlichen Geburtstermin enthält. Erst ab dieser Meldung stehen Kündigungs- und Entlassungsschutz zu sowie der besondere Verwendungsschutz. Die zeitnahe Meldung liegt im Interesse der Gesundheit von Mutter und Kind, allerdings ist die Frau in keiner Weise zu einer sofortigen Meldung bzw. innerhalb einer bestimmten Frist gezwungen.


Meldepflicht des Arbeitgebers

Den Chef trifft die Pflicht, ab Kenntnis von der Schwangerschaft dem Arbeitsinspektorat umgehend eine Meldung zu erstatten, sowie die Art der bisherigen Tätigkeit darzustellen. Weiters ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine möglicherweise in der Schwangerschaft für Mutter und/oder Kind gesundheitsschädlichen Arbeiten mehr verrichtet werden. Dazu gehören beispielsweise das Heben und Tragen schwerer Lasten, Arbeiten auf Beförderungsmitteln oder überwiegend stehende Tätigkeiten. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat.

Ein Beschäftigungsverbot besteht jedenfalls für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden. Durch diese Einschränkung entstehende Entgeltverluste werden nicht ausgeglichen.

Was gilt das Beschäftigungsverbot am Arbeitsplatz?

Während der Schutzfrist gilt absolutes Beschäftigungsverbot: Je acht Wochen vor und nach der Entbindung. Die Frist nach der Geburt verlängert sich auf 12 Wochen bei Mehrlings-, Frühgeburten oder Kaiserschnittentbindungen. Während des absoluten Beschäftigungsverbotes gebührt Wochengeld von der Krankenversicherung.


Kündigung des Jobs durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft

Steht die werdende Mutter in einem unbefristeten Dienstverhältnis, ist eine Kündigung ab Bekanntgabe der Schwangerschaft unzulässig. Dieser Kündigungsschutz gilt auch, wenn die Arbeitnehmerin erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfährt. Der Kündigungsschutz ist bis vier Monate nach der Entbindung oder bei anschließender Karenz bis vier Wochen nach deren Ablauf gegeben. Eine trotzdem erfolgte Kündigung in dieser Zeit kann nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes erfolgen, wenn es zur Stilllegung des Betriebs oder von Teilen davon kommt. Allgemein ist auch während einer Probezeit bei Schwangerschaft keine wirksame Kündigung möglich. Ein befristetes Dienstverhältnis endet grundsätzlich erst nach der acht wöchigen Schutzfrist, es gibt aber auch Ausnahmen.


Bewerbung um einen Arbeitsplatz

Ein Hinweis noch am Rande: Werden Frauen anlässlich der Bewerbung um einen Arbeitsplatz nach vorliegender oder geplanter Schwangerschaft gefragt, sind solche Fragen nach dem Gleichbehandlungsgesetz unzulässig und kann deren Beantwortung abgelehnt werden.

 

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