Körperschmuck am Arbeitsplatz

Tätowierungen und Piercings ziehen sich durch alle Bevölkerungsschichten und machen auch schon längst keinen Halt mehr vor Berufsleben oder beispielsweise der Modelbranche. Den offensichtlichen Tattoos von Mitarbeiter:innen wird heute fast keine Beachtung mehr geschenkt, auch zählt beim Bewerbungsgespräch diese Art von Körperschmuck nicht mehr zu den klassischen Ausschlusskriterien – ganz anders, als es „früher“ einmal war! Jeder Vierte Mensch in Österreich trägt ein Tattoo, und die Tendenz ist steigend. Ob individuelle Kreativität oder Selbstverschandelung? Das bleibt jeder Person selbst überlassen, jedoch möchten wir heute die Akzeptanz von Tattoos am Arbeitsplatz einmal genauer durchleuchten.

Körperschmuck am Arbeitsplatz

Tattoos oder Piercings bei der Arbeit - wie kommt das bei meinem Arbeitgeber an?

Ob der Körperschmuck von Mitarbeiter:innen geduldet wird, ist erstmals von der Branche und deren Kundschaft abhängig. Nach gesetzlicher Bestimmung darf in Österreich jegliche Art von Körperschmuck getragen werden – Tattoos oder Piercings als Kündigung heranzuziehen, wäre also unzulässig.

Nach wie vor sind Unternehmer aus den gehobeneren Berufskategorien Finanzwesen, Versicherungsmanagement und Rechtswissenschaft ein wenig skeptisch gegenüber Tattoos und Piercings und können sich auch dementsprechend bei der Auswahl von potenziellen Bewerber:innen verhalten. Selbstverständlich sind Meinungen und Geschmäcker verschieden, die Reaktionen können definitiv nicht verallgemeinert werden. Wie überall währt die Ehrlichkeit am längsten, deswegen zeige deine Tattoos beim Vorstellungsgespräch offen und versuche sie nicht zu verdecken, sofern es sich um „kritische“ Positionen handelt. Das sind grundsätzlich jene Stellen, die durch ein Top/T-Shirt oder eine kurze Hose nicht bedeckt werden können.

Und wie sieht das mit Piercings aus? Bewerbungsfotos und damit Menschen mit Piercings im Gesicht werden häufiger skeptisch betrachtet, wenn nicht gar unabhängig von ihrer Qualifikation abgelehnt. Dies ist häufig der Fall, wenn der Beruf mit dem direkten Umgang mit Kunden einhergeht: In Banken, Versicherungen, Behörden, Hotels, Gastronomie, Justiz und Einrichtungen für Kinder ist sichtbarer Körperschmuck eher unerwünscht. Auch für Berufe, die große körperliche Bewegung erfordern, sind zumindest Piercings nicht immer angebracht. Die Gefahr des Hängenbleibens und Ausreißens der Piercings kann gegeben sein. Handwerksbetriebe, Berufe im Bereich Sport, bei der Polizei (Verletzungsrisiko) und auch Pflegeberufe (Hygienevorschriften) sind hier zu nennen.

Muss ich meinen Arbeitgeber über einen Tattoo- und/oder Piercing-Wunsch informieren, bzw. um Erlaubnis bitten?

Nein, natürlich nicht, zumindest nicht gesetzlich, da es sich bei diesen Tätigkeiten um dein Privatleben handelt und den Arbeitgeber „eigentlich“ nicht interessieren „sollte“. Entscheidet man sich während der Ausbildung beziehungsweise einem aufrechten Arbeitsverhältnis für ein Tattoo oder ein Piercing, hat der Arbeitgeber nicht das Recht auf Abmahnung oder Kündigung, sofern die Bestimmungen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verankert wurden. Zur Wahrung der Harmonie ist es jedoch empfehlenswert, mit seinem Vorgesetzten ein vertrauliches Gespräch darüber zu führen. Trotzdem haben Vorgesetzte ein Wörtchen mit zu sprechen, wenn die Firmenpräsentation nach außen in ein schlechtes Licht gerückt werden könnte.

Körperschmuck wurde in vielen Kulturen als Ehrung, Hervorhebung des Status, Stammeszugehörigkeit oder zur Dokumentation der eigenen Herkunft (z. B. auf Samoa) verstanden. In Japan jedoch sind Tätowierungen traditionell verknüpft mit Kriminalität, weshalb Menschen mit diesem Körperschmuck beispielsweise zu öffentlichen Bädern keinen Zutritt haben. Ganz so streng ist man in Europa nicht, aber auch bei uns galt Körperschmuck noch vor wenigen Jahrzehnten als Markenzeichen von gesellschaftlich weniger akzeptierten Menschen wie Häftlingen, rebellischen Jugendlichen oder Rockern. Und noch hat sich dieses Image nicht komplett gewandelt

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