Wenn der Arbeitskollege unter Drogen steht

Es passiert in einigen Unternehmen immer wieder – der Kollege kommt berauscht zur Arbeit. Egal ob Medikamente, Alkohol oder andere Drogen: Die Sucht hat viele Gesichter. Die am häufigsten konsumierte Droge am Arbeitsplatz ist Alkohol, gefolgt von Medikamentenmissbrauch. Der Konsum von illegalen Drogen ist im Berufsleben eher selten.

Arbeitskolleg*innen unter Drogen

Viele Beschäftigte dopen sich regelmäßig im Job?

Die deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) hat herausgefunden, dass ungefähr 40 Prozent aller Beschäftigten gelegentlich Alkohol an der Arbeitsstelle konsumieren. Ungefähr 11 Prozent trinken sogar regelmäßig. Etwa 2,5 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind alkoholkrank, in Österreich sollen es bis zu 5% sein.

Medikamente werden im Arbeitsleben häufig zur Leistungssteigerung oder Beruhigung konsumiert. So dopen sich an deutschen Arbeitsplätzen ungefähr 800.000 Beschäftigte regelmäßig mit Betablockern und Antidepressiva. Fast immer sind Versagensängste die Ursache.


Sucht verursacht mehrere Milliarden Euro Schaden und gefährdet vor allem Jobs und Karrierechancen

Der Schaden, den durch ihre Sucht ausfallende Beschäftigte verursachen, ist enorm: Ein volkswirtschaftlicher Schaden von mehreren Milliarden Euro pro Jahr ist die Folge. Die suchtkranken Mitarbeiter sind bedeutend weniger leistungsfähig und haben höhere Ausfallzeiten. Weiterhin stellen sie eine große Gefahr für die Arbeitssicherheit im Unternehmen dar. Nicht selten erfolgen Arbeitsunfälle aufgrund einer Suchterkrankung. Nach Angaben der DHS sind in einigen Branchen ungefähr 30 Prozent aller Arbeitsunfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen. Doch auch einfache Aufputsch- und Schmerzmittel können zur Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen.


Was tun, wenn mein Arbeitskollege berauscht ist?

Bei fahrlässig verursachten Unfällen unter dem Einfluss von Substanzen handelt es sich keineswegs um Bagatelldelikte. Verursacht ein Beschäftigter unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss einen Arbeitsunfall, kann dies für den Verursacher unangenehme straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Niemand – Mitarbeiter, Vorgesetzte und der Chef – darf wegschauen. Doch was ist konkret zu tun?


Die berufsbezogene Rechtslage in Sachen Rauschmittel

Erkennt ein Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter berauscht ist und lässt er ihn trotzdem arbeiten, liegt ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz vor. Ein generelles Alkoholverbot gibt es zwar nicht, doch die gesetzlichen Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber, einem Mitarbeiter die Beschäftigung zu verbieten, wenn dieser nicht in der Lage ist, eine Tätigkeit im Unternehmen ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. In einer Betriebsvereinbarung kann jedoch festgelegt werden, dass jeglicher Genuss von alkoholischen Getränken untersagt ist. Trinkt ein Mitarbeiter trotzdem, kann dies zu einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung führen.

Erkennt der Arbeitgeber ein Suchtproblem des Mitarbeiters, sollte in einem Gespräch das Thema behandelt werden. Der Mitarbeiter darf nicht zu einem Alkohol- oder Drogentest gezwungen werden, trotzdem können Abmahnungen und notfalls die Kündigung die Konsequenz des Suchtproblems sein.

 

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