Expressanzeige Schritt 1 / 4

  • Mehrfach-Auswahl mittels [Strg] bzw. [Apfel][Cmd] möglich.
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  • Achtung: ab 1. Jänner 2012 gelten verpflichtende Angaben zum Mindestentgelt

    Im Stelleninserat ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt anzugeben.

    Beispiele für Formulierungen

    1. „Wir suchen ... zu € ... brutto monatlich.“
    2. „Entgelt: € ... brutto/Stunde, Überzahlung möglich.“
    3. „Wir bieten Ihnen für die Position ein marktkonformes Bruttomonatsgehalt von € ... brutto bis € ... brutto je nach konkreter Qualifikation.“
    4. „.... gesucht; überkollektivvertragliche Entlohnung ab € ... brutto.
    5. „Verhandlungsbasis: € ... brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überzahlung“

    Mehr Details dazu finden Sie auf dem Portal der Wirtschaftskammer

  • Diese Angabe hat

    - betragsmäßig,
    - unter Anführung der Zeiteinheit von Stunde/Wo./Mo.,
    - ohne anteilige Sonderzahlungen,
    - unter Einrechnung personenbezogener Zulagen, die bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannt sind (z.B. bei Vorarbeitern)

    zu erfolgen.
  • Wählen Sie eine oder mehrere passende Beschäftigungsarten aus.
  • Tragen Sie typische Suchbegriffe ein, unter denen das Inserat noch gefunden werden kann.
  • (.jpg,.jpeg,.gif,.png,.pdf, maximal 2048kB)
  • Anzeige bleit für 30 Tage sichtbar.